Wenn Sie überlegen, sich mit gespendetem Sperma behandeln zu lassen, sollten Sie zunächst herausfinden, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen. Aufgrund der je nach Land unterschiedlichen Gesetzgebung in Bezug auf Samenspenden entscheidet Ihr Wohnsitz, welche Möglichkeiten Sie haben. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die länderspezifischen Beschränkungen bei der Verwendung von Spendersamen, die dazu führen, dass einige Frauen eine Kinderwunschbehandlung im Ausland durchführen lassen oder gar auf dem „Grauen Markt“ nach einem Spender suchen. Diese Optionen sind nicht risikofrei und können wiederum rechtliche Auswirkungen haben, wie z. B. die Frage, wer rechtlich als Elternteil des Kindes anerkannt wird.
Hier möchten wir Ihnen ein paar Beispiele für den rechtlichen Rahmen in verschiedenen Ländern geben und einige der rechtlichen Aspekte aufzeigen, die Sie kennen und berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre Kinderwunschbehandlung planen. Um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie genau haben, sollten Sie sich jedoch an die für Sie zuständigen Stellen in Ihrem Land oder an einen Rechtsberater wenden.
Gesetze zur Nutzung von Spendersamen nach Land
In den letzten Jahrzehnten erleben wir in vielen Ländern einen Trend hin zu einem liberaleren Umgang mit Samenspenden. Das ist eine positive Entwicklung. Allerdings sind Kinderwunschbehandlungen mit Spendersamen immer noch nicht in allen Ländern für alle Menschen, unabhängig von ihrem Beziehungsstatus oder ihrer sexuellen Orientierung, erlaubt. In einigen Ländern gibt es auch Beschränkungen, welche Spendertypen gewählt werden dürfen. Diese Beschränkungen können zu einem verstärkten Fruchtbarkeitstourismus führen und Menschen, die in ihrem eigenen Land keine Kinderwunschbehandlung erhalten dürfen, dazu veranlassen, ihren Kinderwunsch mit Methoden zu erfüllen, die weniger sicher sind. Dazu später mehr.
Wir haben eine Übersicht über den Zugang zu Behandlungen mit Spendersamen in ausgewählten Ländern erstellt. Anhand dieser Tabelle erhalten Sie eine Vorstellung davon, wie sich die Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern unterscheidet.
GESETZE ZUR NUTZUNG VON SPENDERSAMEN IN AUSGEWÄHLTEN LÄNDERN
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Dürfen alleinstehende Frauen eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen durchführen? |
Dürfen lesbische Paare eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen durchführen? |
Dürfen heterosexuelle Paare eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen durchführen? |
Sind ID Release- oder Non-ID Release-Spender zulässig? |
DÄNEMARK |
Ja |
Ja |
Ja |
Beide zulässig |
DEUTSCHLAND |
Ja |
Ja |
Ja |
Nur ID Release |
UNGARN |
Ja |
Nein |
Ja |
Nur Non-ID Release |
ISRAEL |
Ja |
Ja |
Ja |
Beide zulässig |
NIEDERLANDE |
Ja |
Ja |
Ja |
Nur ID Release |
POLEN |
Nein |
Nein |
Ja |
Nur Non-ID Release |
SPANIEN |
Ja |
Ja |
Ja |
Nur Non-ID Release |
GROSSBRITANNIEN |
Ja |
Ja |
Ja |
Nur ID Release |
Die obige Tabelle zeigt nur eine Länderauswahl. Wenn Ihr Land nicht aufgeführt ist oder Sie unsicher sind, welche Bestimmungen in Ihrem Land gelten, können Sie sich an unser Kundenserviceteam wenden, das Ihnen gerne weiterhilft.
Fruchtbarkeitstourismus: Für das Wunschkind ins Ausland
Wenn Sie in Ihrem Land keine Kinderwunschbehandlung erhalten können oder Sie dort den Spender nicht frei wählen dürfen, können Sie eine Kinderwunschbehandlung im Ausland in Betracht ziehen. Laut einer ESHRE-Studie aus dem Jahr 2017 fallen schätzungsweise 5 % aller Kinderwunschbehandlung in Europa in die Kategorie „grenzüberschreitende reproduktive Versorgung“ (CBRC), auch bekannt als Fruchtbarkeitstourismus.
Gründe für eine Auslandsreise zur Kinderwunschbehandlung können sein:
- Zugang zu Behandlungen, die Ihnen in Ihrem eigenen Land nicht zugänglich sind (z. B. für Singles oder lesbische Paare, die in bestimmten Ländern nicht behandelt werden dürfen)
- Vermeiden langer Wartelisten
- Zugang zu günstigeren Behandlungen
- Behandlung nach persönlichen Wünschen (z. B. die Wahl eines ID Release oder Non-ID Release-Spenders oder um mehr Informationen über das Aussehen und die Persönlichkeit des Spenders zu erhalten)
Für eine Kinderwunschbehandlung zu verreisen, kann eine gute Lösung sein. In manchen Fällen kann es bei Auslandsreisen für eine Kinderwunschbehandlung allerdings Schwierigkeiten oder Risiken geben, beispielsweise aus rechtlicher Sicht (wer wird vor dem Gesetz als Elternteil des Kindes angesehen?) oder auch Probleme mit der Qualität der Behandlung. Wenn Sie überlegen, sich im Ausland einer Kinderwunschbehandlung zu unterziehen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen und sich zu Ihren Möglichkeiten und zu berücksichtigenden Punkten beraten lassen.
Risiken des Grauen Marktes
In Ländern, in denen Spendersamen nur eingeschränkt zugänglich ist, bieten Ihnen vielleicht nicht autorisierte Samenbanken oder Privatpersonen ihre Dienste an. Dies wird auch als Grauer Markt bezeichnet.
In Ländern, die den Zugang zu Kinderwunschbehandlungen weitgehend beschränken und/oder in denen das Angebot an Samenspendern gering ist, florieren häufig Graue Märkte. Der beschränkte Zugang zu Kinderwunschbehandlungen kann dazu führen, dass Menschen alternative Wege in Betracht ziehen, um sich den Traum vom eigenen Kind zu erfüllen. Das kann beispielsweise die Nutzung eines privaten Spenders sein, der sein Sperma über eine Website oder in den sozialen Medien anbietet.
Uns ist klar, dass solche Angebote verlockend sein können, wenn Sie die gewünschte Behandlung in Ihrem eigenen Land nicht durchführen lassen können oder nicht absehbar ist, wann dies möglich sein wird. Allerdings möchten wir Ihnen dringend raten, die damit verbundenen Risiken zu bedenken. Samenbanken und Privatpersonen, die jenseits der Legalität agieren, halten nicht unbedingt die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards ein wie zugelassene Samenbanken. Das bedeutet, dass z. B. ein erhebliches Risiko besteht, dass der Spender nur ungenügend oder gar nicht untersucht wird. Sie setzen sich und das Kind damit einem erheblichen Gesundheitsrisiko aus. Außerdem haben Sie keine Möglichkeit zu erfahren, wie oft diese Spender spenden.
Haben Samenspender Elternrechte?
Cryos-Samenspender gelten nicht als die Väter der Kinder, die mithilfe ihrer Samenspenden geboren werden. Das bedeutet, dass sie rechtlich nicht als Elternteil angesehen werden und nach dänischem Recht auch nicht unterhaltspflichtig sind. Zudem haben die Samenspender zugesichert, die Kinder nicht zu kontaktieren. Dies gilt gleichermaßen für ID Release- und Non-ID Release-Spender.
Beachten Sie bitte, dass bei Samenspenden oder Kinderwunschbehandlungen außerhalb von lizenzierten Samenbanken oder Kinderwunschkliniken die Regeln möglicherweise anders sind. Wenn Sie sich also entscheiden, einen Samenspender außerhalb einer lizenzierten Samenbank zu finden, müssen Sie damit rechnen, dass der Spender rechtlich als Elternteil des Kindes betrachtet werden kann.
Gelten bei lesbischen Paaren beide Mütter vor dem Gesetz als Eltern?
Wenn Sie ein lesbisches Paar sind und darüber nachdenken, mithilfe von Spendersamen Eltern zu werden, möchten Sie wahrscheinlich sicherstellen, dass Sie beide, egal wer das Baby austrägt, rechtlich als Eltern des Kindes gelten. Wie bei anderen Dinge in Zusammenhang mit Kinderwunschbehandlungen und Samenspenden auch, ist die Frage der rechtlichen Elternschaft von Land zu Land unterschiedlich. So gibt es Länder wie Dänemark und die Niederlande, wo beide Mütter rechtlich Eltern werden können und bereits ab der Geburt des Kindes Elternrechte haben. In Ländern wie Deutschland muss dagegen die nichtleibliche Mutter das Kind erst im Rahmen einer Stiefkindadoption als Kind annehmen. Schließlich gibt es noch Länder, in denen die gemeinsame Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare gesetzlich ganz verboten ist und somit die nichtleibliche Mutter keine Chance hat, rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden.
Wenn Sie sich über die diesbezüglichen Bestimmungen Ihres Landes unsicher sind, beraten wir Sie gerne. Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Ländern genau und helfen Ihnen gerne herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen. Sie können hier Kontakt zu uns aufnehmen.
Sollen wir Ihnen auf dem Weg zum eigenen Kind helfen?
Wir bei Cryos glauben, dass alle Menschen das Recht haben sollten, Eltern zu werden. Unser Kundenserviceteam hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Kinderwunschbehandlung so zu planen, das sie Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wir beraten Sie, wie und wo Sie die von Ihnen gewünschte Kinderwunschbehandlung durchführen lassen können. Wir arbeiten mit einem umfangreichen Netzwerk renommierter Partnerkliniken auf der ganzen Welt zusammen und können Ihnen daher eine Klinik in Ihrer Nähe empfehlen, in der Sie sich mit Spendersamen von Cryos behandeln lassen können. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Telefongespräch oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mit uns Ihren Weg zum eigenen Kind zu planen.
Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über wichtige rechtliche Aspekte bei der Verwendung von Spendersamen in ausgewählten Ländern geben. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Ausnahmen oder Gesetzesänderungen in allen Ländern weltweit kennen können.